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WICHTIGER HINWEIS:
Die Agentur für Arbeit Halle und die Stadt Halle (Saale) errichteten zum 01.01.2011 gemäß § 44b SGB II eine sog. gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zur Wahrnehmung ihrer nach dem SGB II obliegenden Aufgaben und löst damit die ARGE SGB II Halle GmbH in ihrer Aufgabenzuständigkeit ab.
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