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WICHTIGER HINWEIS:

Die Agentur für Arbeit Halle und die Stadt Halle (Saale) errichteten zum 01.01.2011 gemäß § 44b SGB II eine sog. gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zur Wahrnehmung ihrer nach dem SGB II obliegenden Aufgaben und löst damit die ARGE SGB II Halle GmbH in ihrer Aufgabenzuständigkeit ab.

Zur Homepage des Jobcenters Halle (Saale):

Jobcenter Halle (Saale)